Künstliche Mineralfasern (KMF) wie Glas- oder Steinwolle wurden massiv als Dämmmaterial verbaut. Mineralwolle, die vor 2000 hergestellt wurde („Altwolle“), enthält biopersistente Fasern, die als krebserzeugend eingestuft sind.
Seit dem Jahr 2000 gilt für diese Produkte ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Ein Rückbau darf nur durch Fachbetriebe unter Einhaltung strengster Arbeitsschutzregeln erfolgen.
Verfahren:
Wir führen den Ausbau von KMF-Dämmstoffen in Dächern, Wänden und technischen Anlagen durch. Dies umfasst die Probenahme, die Erstellung eines Sanierungskonzepts sowie die Demontage.
Sicherheit:
Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen, Einsatz von Luftaustauschgeräten und staubarme Entfernung durch Absaugung mit Spezialsaugern.
Die Verpackung erfolgt unmittelbar am Anfallort in reißfesten, gekennzeichneten Big-Bags.
Wir übernehmen die Sanierung und Entsorgung als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03*) – nach TRGS 521.

Produkte mit Einbaudatum vor 2000 gelten grundsätzlich als krebserzeugend („alte Wolle“).
Ein Ausbau ist erforderlich, wenn das Material bei Umbaumaßnahmen freigelegt wird oder Fasern in den Innenraum gelangen können.
Die Entsorgung erfolgt staubdicht verpackt auf dafür zugelassenen Deponien.