Asbest wurde jahrzehntelang in Gebäuden verbaut und zählt bis heute zu den gefährlichsten Baustoffen. Seit Dezember 2025 unterliegen Abbrucharbeiten mit Asbest auch im niedrigen und mittleren Risikobereich einer Genehmigungspflicht. Betriebe müssen eine Zulassung nach Gefahrstoffverordnung für die Arbeiten an Asbest nachweisen.
Verfahren:
Wir führen ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) an schwach und fest gebundenen Asbestprodukten durch.
Sicherheit:
Einsatz von 4-Kammer-Personenschleusen, Unterdruckhaltung (mind. 20 Pa) und H-Klasse-Industriestaubsaugern.
Wir übernehmen die Erkundung, Sanierung und Entsorgung gemäß geltender Vorschriften – nach TRGS 519.
Wir besitzen die technische Ausstattung sowie die Zulassung für das BT-57 Verfahren zur emissionsarmen Demontage von asbesthaltigen Fliesenkelbern sowie Wandspachtelmassen.

Als Fachbetrieb können wir einige asbesthaltige Produkte auch visuell einstufen. Eine sichere Identifikation ist nur durch Laboranalyse möglich.
Die Kosten der Asbestsanierung hängen von Menge, Zugänglichkeit, Entsorgungsaufwand und Demontage-Verfahren ab.
Die Arbeiten im Kontext von Asbest dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.